Zum Verkauf steht ein 612m² großes, sonniges und ebenes Baugrundstück. Gelegen in attraktiver Wohnsiedlung – hier stehen Ihren Wünschen nach einem individuellen Eigenheim bzw. einem Doppelhaus nach Maß alle Türen offen.
ERGREIFEN SIE DIE CHANCE:
Baubewilligung befristet bis April 2025.
Bebauungsgrundlagen bestehen nach Oberösterreichischer Bauordnung.
Da kein Bebauungsplan laut Gemeinde vorhanden ist gilt Folgendes:
• Der Abstand von der fertigen Außenwand eines Gebäudes zur
Grundgrenze muss mindestens 3 m betragen.
• Der weitest vorspringende Teil eines Schutzdaches muss min-
destens 2 m von der Grundgrenze entfernt sein.
• Der Abstand zur Straßengrundgrenze wird durch die jewei-
lige Straßenverwaltung festgelegt (Gemeinde, Land).
• Mit (Teilen von) Gebäuden und Schutzdächern darf allerdings unter folgenden Voraussetzungen bis zur Grundgrenze heran gebaut werden:
•Keine näher als 2 m zur Nachbargrundgrenze gerichteten
Fenster
• Summe aller im jeweiligen Abstand gelegenen, den Nachbar-
grundstücken zugewandten Längen der Bauwerke einschließ-
lich allfälliger Dachvorsprünge maximal 15 m;
• Traufenhöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen
höchstens 3 m über dem Erdgeschoßfußboden;
• Gesamthöhe von im Abstand gelegenen Bauwerksteilen
(wie Dachgiebeln) maximal 7 m;
• Dem Nachbargrundstück zugewandter First von Pultdächern
maximal 3 m über dem Erdgeschoßniveau.
Die Mindestabstände zu den Nachbargrundgrenzen können unterschritten werden mit:
• Außenwandverputz, Außenwandverkleidungen sowie Wärme-
und Schalldämmungen nach technischer Notwendigkeit zur Sanierung der Außenwände bei bestehenden baulichen An- lagen;
• Erkern, Gesimsen, Portalen, Schaufenstern, Sockeln, Zierglie- dern und dergleichen um 1 m;
• Das künftige Gelände überragenden Terrassen und Treppen im Freien, Balkonen, üblichen Dachvorsprüngen und angebauten Werbeeinrichtungen um 2 m; ein Mindestabstand von 2 m gegen die Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen darf jedoch nicht unterschritten werden;
• Lichtschächten, Kellereinwurfsschächten und Treppen im Freien, jeweils unmittelbar auf oder unter dem Niveau des künftigen Geländes;
• Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Abstand allseits nicht über das künftige Gelände hinausragen (wie mit Keller- oder Schutzräumen und Tiefgaragen).
Stellplätze für KFZ und Fahrräder
Bei Neu- Zu- und Umbauten von Wohngebäuden ist auf dem Bauplatz je Wohnung zumindest 1 Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu errichten – soweit ein Bebauungsplan der Gemeinde nichts anderes vorsieht. Verpflichtende Stellplätze für Fahrräder sind beim Neubau von Gebäuden erst bei mehr als 3 Wohnungen erforderlich.
Quelle: https://ooe-bauhandbuch.at/wp-content/uploads/2019/01/BHB_2019_gesamt_low.pdf
Lage:
Die Innviertler-Gemeinde Auerbach befindet sich im malerischen Bezirk Barunau zwischen Mattighofen und Mattsee!
Die idyllische Gemeinde mit ca. 750 Einwohnern liegt auf 488 Höhenmetern.
Auerbach punktet durch eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten wie die Asphaltschützenhalle, der nahegelegene Golfplatz, die Trumer-Seen und die vielen Rad- und Wandermöglichkeiten.
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